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"Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen."
Sonderfall: Fahrzeugbatterien, die nicht in Fahrzeuge eingebaut sind
§ 10 BattG sieht eine Pfandpflicht in Höhe von 7,50 Euro inkl. Umsatzsteuer vor, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Es kann bei der Pfanderhebung auch eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig gemacht werden. Auf die Pfandpflicht muss der Verbraucher deutlich hingewiesen werden. Auf Pfandbeträge wird daher beim jeweiligen Produkt angegeben.
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